Husqvarna Svartpilen 401 mieten

Husqvarna Svartpilen 401 mieten
109,00 € *

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Miettarif:

  • RENTF1303W5
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Produktinformationen "Husqvarna Svartpilen 401 mieten"

Husqvarna Svartpilen 401 Vermietung

Fahrzeug Standort: D - 72505 Krauchenwies

 


Vermietungsfahrzeug-Daten:

LEISTUNG IN KW 32 kW
LEISTUNG IN PS 43 PS
HUBRAUM 373 cm³
CO2-EMISSION 77 g/km
KRAFTSTOFFVERBRAUCH 3.6 l/100 km
SITZHÖHE 835 mm
TROCKENGEWICHT 152 kg




Tarif-Optionen:

Tages-Tarif  
MIETPREIS: EUR 79,00
KILOMETER FREI 300 km inklusive
MEHRKILOMETER jeder weitere Kilometer EUR 0,35
MIETDAUER ab 10:00 Uhr bis 10:00 Uhr am Folgetag
EINSCHRÄNKUNGEN nur an Wochentagen (Mo. - Do.) möglich
VERSICHERUNG Vollkasko-versichert mit EUR 1.000,00 Selbstbeteiligung
KAUTION EUR 1.000,00 EUR in bar
   
Wochenend-Tarif  
MIETPREIS: EUR 199,00
KILOMETER FREI 600 km inklusive
MEHRKILOMETER jeder weitere Kilometer EUR 0,35
MIETDAUER ab Fr. 16:00 Uhr bis Mo. 10:00 Uhr
EINSCHRÄNKUNGEN ---
VERSICHERUNG Vollkasko-versichert mit EUR 1.000,00 Selbstbeteiligung
KAUTION EUR 1.000,00 EUR in bar
   
Werktagswochen-Tarif  
MIETPREIS: EUR 199,00
KILOMETER FREI 900 km inklusive
MEHRKILOMETER jeder weitere Kilometer EUR 0,35
MIETDAUER 5-Tage ab Mo. 10:00 Uhr bis Fr. 13:00 Uhr
EINSCHRÄNKUNGEN ---
VERSICHERUNG Vollkasko-versichert mit EUR 1.000,00 Selbstbeteiligung
KAUTION EUR 1.000,00 EUR in bar
   
7-Tage-Woche-Tarif  
MIETPREIS: EUR 329,00
KILOMETER FREI 1500 km inklusive
MEHRKILOMETER jeder weitere Kilometer EUR 0,35
MIETDAUER 7-Tage z.B.: ab Mo. 10:00 Uhr bis folgenden Mo. 10:00 Uhr
EINSCHRÄNKUNGEN ---
VERSICHERUNG Vollkasko-versichert mit EUR 1.000,00 Selbstbeteiligung
KAUTION EUR 1.000,00 EUR in bar




Auszug aus unseren Mietbedingungen:

Dem Mieter wird das Fahrzeug erst nach Erfüllung folgender Bedingungen überlassen:

  • Zahlung der vereinbarten Kaution
  • Vorauszahlung des Mietzinses, soweit vereinbart
  • Vorlegung eines gültigen Personalausweises und Fahrerlaubnis des Mieters
  • Vorlegung der Fahrerlaubnisse aller weiteren vorgesehenen Fahrzeugführer
  • Einweisung des Mieters in die Bedienung des Mietfahrzeugs

Der Mieter hat das Mietfahrzeug sorgsam zu behandeln, insbesondere erhaltene Betriebsanleitung und technischen Vorschriften des Herstellers zu beachten, Reifendruck, Öl und Wasserstand regelmäßig zu kontrollieren, die Kettenpflege vorzunehmen und das Mietfahrzeug gegen Diebstahl ordnungsgemäß zu sichern.

Das Mietfahrzeug darf nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck geführt werden.
Ausgeschlossen sind insbesondere die Weitervermietung, Fahrzeugstests, Motorsportveranstaltungen, Geländesportveranstaltungen, Transport von Gefahrengut und Fahrten auf nicht dafür vorgesehenem Gelände.

Fahrten ins Ausland sind nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig!

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